Für alle Aufträge gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen haben keine Rechtwirksamkeit. Mit der Erteilung des Auftrages oder der Entgegennahme der Lieferung erkennt der Besteller unsere Bedingungen an. Der Auftrag wird für uns verbindlich mit unserer schriftlichen Bestätigung oder der tatsächlichen Lieferung. Erfolgt keine Auftragsbestätigung, so gilt unsere Rechnung als solche. Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
2. Angebot, Preis, Preisänderungsvorbehalt:
Unsere Angebote sind freibleibend. Unsere Preise verstehen sich in EURO. Ab Werk, ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Zoll, zuzüglich der jeweiligen MWSt.
3. Verpackung, Versand, Gefahrenübergang:
Falls die Verpackungsart nicht vorgeschrieben wird, wählen wir die Verpackung nach eigenem Ermessen.
Sonder- und Kistenverpackung wir zum Selbstkostenpreis berechnet. Der Versand erfolgt auch bei frachtfreier Lieferung auf Gefahr des Bestellers. Wir haften nicht für Beschädigungen oder Verluste während der Beförderung. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr vom Tage der dem Besteller mitgeteilten Versandbereitschaft auf diesen über.
4. Zahlungsbedingungen:
Unsere Forderungen sind zahlbar in EURO und innerhalb 10 Tagen nach Rechnungserhalt mit 2% Skonto. Innerhalb 30 Tagen ohne Abzug, danach berechnen wir Jahreszinsen in Höhe von 8% -Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Wird die Zustellung der Ware durch Umstände verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so ist der Kunde nicht berechtigt, eine vom Rechnungsdatum abweichende Skontoregelung vorzunehmen. Erfüllungsort für Zahlungen ist Mücke / Nieder-Ohmen. Bei Wechseln und Schecks gilt die Zahlung erst nach Einlösung als geleistet. Diskont und Spesen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Wechselzahlung wird kein Skonto gewährt. Skontoabzüge auf neue Rechnungen sind zulässig. Soweit ältere fällige Rechnungen noch nicht voll bezahlt sind. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber entgegen, Wechsel nur nach gesonderter Vereinbarung. Unabhängig von der Laufzeit hereinkommender Wechsel oder einer gewährten Stundung werden unsere Forderungen sofort fällig, wenn der Besteller die Zahlungsbedingungen nicht einhält oder Umstände bekannt werden, welche seine Kreditwürdigkeit in Zweifel zieht. In einem solchen Fall sind wir ferner berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheits-
Leistungen auszuführen oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder (und) Schadensersatz zu verlangen.
Der Versand erfolgt für Rechnung und auf Gefahr des Bestellers. Mit der Übergabe ab Werktor gilt die Lieferung als erfolgt. Dies gilt sowohl für Selbstabholer, Spediteure als auch eigene Fahrzeuge.
a) Die Lieferzeit beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt, beide Seiten über alle Bedingungen des Geschäfts einig und der Besteller ggfs. vereinbarte Anzahlung geleistet hat. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zur ihrem Ablauf der Lieferungsgegenstand das Werk verlassen hat oder dem Besteller die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.
b) Erfolgt unsere Lieferung nicht fristgerecht und auch nicht innerhalb einer vom Besteller zur setzenden Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen, so ist der so ist der Besteller bzgl. / der / bestellten Lieferung zum Rücktritt berechtigt.
c) Höhere Gewalt und Umstände, die wir nicht zu vertreten haben (z.B. Betriebsstörungen, Streiks) und die termingemäße Ausführung des Auftrages hindern, berechtigen uns, die Erfüllung übernommener Verpflichtungen angemessen hinauszuschieben oder, wenn uns die Leistung dadurch unmöglich wird, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn wir von unseren Zulieferern das für die Ausführung der Bestellung benötigte und dort bestellte Material auch von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig erhalten, sofern wir den Besteller unverzüglich über die nicht Verfügbarkeit informieren und evtl. Gegenleistung des Bestellers unverzüglich erstatten. Schadensersatzansprüche jeder Art sind ausgeschlossen.
d) Teillieferungen sind zulässig
6. Sonderanfertigungen :
Bei Sonderanfertigungen müssen wir uns Unter – und Überlieferungen von 10 % der Bestellmenge vorbehalten. Unbeschadet dieser Regelung gehen die von unseren Vorlieferanten abzunehmenden Mindestmengen, die speziell für die Sonderanfertigung bestellt werden müssten zu Lasten des Käufers.
7. Mängelrüge, Gewährleistung, Haftungsregelung :
Unbeschadet der bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft bestehenden weitergehenden Prüfungs- und Rügepflichten ( § 377 HGB) hat der Besteller die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und uns Beanstandungen wegen solcher offensichtlicher Mängel unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware in Ansehung des offensichtlichen Mangels als genehmigt und kann der Besteller insoweit keine Rechte mehr gegenüber uns herleiten. Bei berechtigter Mängelrüge sind wir zur kostenfreien Nachbesserung der gelieferten Ware bzw. nach unserer Wahl zur Ersatzlieferung verpflichtet. Mängelansprüche bestehen nicht, wenn der Fehler zurückzuführen ist auf eine Verletzung von Bedienungs-, Wartungs- oder Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung durch den Besteller, natürlichen Verschleiß sowie vom Besteller oder Drittem vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand.
8. Eigentumsvorbehalt :
Wir behalten uns bis zur restlosen Bezahlung, also auch bis zur Einlösung etwa in Zahlung gegebene Wechsel und Schecks das Eigentumsrecht an der gelieferten Ware vor. Erfolgt Weiterverkauf an Dritte vor Bezahlung des von uns berechneten Wertes, so gilt die aus dem Warenverkauf entstehende Forderung bzw. der dabei vereinnahmte Erlös als unser unbestrittenes Eigentum. Insbesondere haben wir auf diese Werte ein Aussonderungsrecht, wenn der Abwicklung des Geschäftes Zahlungsunfähigkeit oder Vermögensverfall des Auftraggebers eintritt. Derselbe ist verpflichtet, uns etwaige Pfändung der von uns gelieferten Ware oder des aus Weiterverkauf dieser Ware erzielten Erlöses durch Gläubiger des Bestellers unverzüglich anzuzeigen. Eine Saldoziehung berührt den Eigentumsvorbehalt nicht.
Alle Abbildungen in unseren Katalogen, Prospekten, Anzeigen usw. sind unverbindlich. Gewichtsangaben und Maße in Angeboten und Zeichnungen sind nur annähernd. Die Artikel werden aus verschiedenen Werkstoffen hergestellt, z.B. aus Messing, Rotguss, Kupfer, verschiedene Kunststoffe, Gummi u.a. Wir behalten uns vor, gleichwertige oder bessere Rohstoffe einzusetzen und dem Fortschritt dienende Konstruktionsänderungen vorzunehmen.
Erfüllungsort ist Mücke. Gerichtsstand in den Verträgen mit Kaufleuten und juristischen Personen bei dem für unseren Firmensitz zuständigen Gericht. Für alle Lieferungen und Leistungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11. Datenschutz :
gemäß § 20 des Datenschutzgesetzes geben wir Kenntnis, dass wir personenbezogene Daten des Bestellers bei uns speichern und verarbeiten.
12. Anerkennung und Bedingungen :
Fremde Einkaufs-, Lieferungs- und sonstige Bedingungen sind für uns nicht gültig. Abweichungen von unseren Bedingungen müssen schriftlich bestätigt werden.